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Jeunesse de l’AfD : le statut de la branche jeunesse, Junge Alternative, modifié par le Verfassungsschutz

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Jeune Alternative : Verfassungsschutz will Arbeiten fortsetzen

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung

Die Bundesverfassungsschutzbehörde hat beschlossen, die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, anders einzustufen. Nach einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Februar 2023 wurde diese Entscheidung als rechtens bestätigt.

Neue Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

Die Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte zunächst die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Die Klage gegen diese Entscheidung wurde im März 2022 vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen. Später im April 2023 teilte das BfV mit, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, die darauf hindeuten, dass die JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen sei.

Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) haben gegen diese Einstufung Klage eingereicht und sich dagegen gewehrt. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt den Eilantrag abgelehnt.

Begründung des Gerichts

Das Gericht argumentierte, dass die Jugendorganisation einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete, was einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstelle. Darüber hinaus sei die JA in ihrer politischen Tätigkeit gegen die Prinzipien der Demokratie aktiv. Sie setze die Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen gleich und unterhalte Verbindungen zu verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung.

Die Jugendorganisation verbreite zudem eine massive ausländer- und islamfeindliche Agitation und verletze damit die Menschenwürde. Das Verwaltungsgericht betonte, dass die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sich seit dem Urteil des Gerichts vom 8. März 2022 zur Einstufung der JA als Verdachtsfall zur Gewissheit verdichtet hätten.

Reaktion der Politiker

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Entscheidung als Beleg für das Funktionieren der Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie. Sie habe betont, dass es sich hier um massive Menschenverachtung, Rassismus, Hass gegen Muslime und Angriffe auf die Demokratie handele. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und sah sich in seiner Einschätzung bestätigt.

Zukunftsaussichten

Am 12. und 13. März wird das NRW-OVG in Münster über die Einstufung des inzwischen aufgelösten sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung verhandeln. Die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall stehen dann noch nicht auf der Tagesordnung der Verwaltungsrichter.

Andere Einstufungen in deutschen Bundesländern

Die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet, die AfD in Brandenburg ist ein Verdachtsfall. Da in allen drei Bundesländern im Herbst neue Landtage gewählt werden, erlangt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zusätzliche politische Bedeutung.

Internationale Reaktionen

Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, betonte die Bedeutung des Urteils: “Für Überlebende des Holocaust ist dieses Urteil neben den zahlreichen Demonstrationen in deutschen Städten ein weiteres wichtiges Signal dafür, dass man in Deutschland die Bedrohung durch die AfD verstanden hat und die Demokratie sich gegen ihre Feinde zu wehren beginnt.”

Die aktuelle Entscheidung aus Köln zur Jungen Alternative steht dann noch nicht auf der Tagesordnung der Verwaltungsrichter. Nordrhein-Westfalen ist zuständig, weil das Bundesamt seinen Dienstsitz in Köln hat.

Abschließende Bemerkung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative als rechtsextremistische Bestrebung hat nationale und internationale politische Bedeutung. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Zukunft der Partei und ihrer Jugendorganisation haben und steht im Kontext einer breiteren Debatte über den Umgang mit rechtsextremen Tendenzen in Deutschland.

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