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Les experts rappellent l’interdiction de l’alcool et du tabac pour les jeunes

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Jugendschutzgesetz: Erinnerung an das Alkohol- und Nikotinverbot während der Fastnacht

Kontrolle und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes während der närrischen Tage

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken erinnert die Öffentlichkeit an die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes während der Fastnachtsfeierlichkeiten. Insbesondere wird auf das Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige hingewiesen.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz während der Fastnacht

Während der närrischen Tage, wie beispielsweise an Weiberfastnacht oder Rosenmontag, ist die Versuchung groß, Alkohol und Nikotin zu konsumieren. Leider kommt es in dieser Zeit auch immer wieder zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, insbesondere bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche.

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken warnt vor den Konsequenzen solcher Verstöße und erinnert die Bevölkerung daran, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auch an den tollen Tagen einzuhalten sind.

E-Zigaretten und Shishas ebenfalls betroffen

Neben herkömmlichen Tabakwaren gilt das Verbot auch für E-Zigaretten und Shishas. Das bedeutet, dass es auch während der Fastnachtssession weiterhin untersagt ist, Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben oder den Konsum dieser Produkte zu gestatten. Diese Regelung erstreckt sich zudem auf nikotinfreie Erzeugnisse, wie z.B. elektronische Zigaretten oder Shishas, deren Aerosole eingeatmet werden.

Auch während der Fastnachtsumzüge gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Jugendamt appelliert an alle Bürger, den Jugendschutz zu unterstützen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Unterstützung des Jugendschutzes

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken ruft die Öffentlichkeit dazu auf, den Jugendschutz zu unterstützen und das Jugendschutzgesetz insbesondere während der Fastnachtsfeierlichkeiten zu beachten. Bei weiteren Fragen steht das Jugendamt unter der Telefonnummer (06 81) 5 06 51 54 zur Verfügung.

Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist nicht nur an regulären Tagen, sondern auch während Festlichkeiten von großer Bedeutung, um die gesunde Entwicklung von jungen Menschen zu gewährleisten und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Die Redaktion von Newcom.lu steht Ihnen weiterhin für aktuelle Informationen zur Verfügung.

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